LASER in der Kleintierpraxis
Laserstrahlung findet ein breites Anwendungsspektrum in Arbeit, Forschung, Industrie und Medizin (siehe auch Artikel „Laser in der Veterinärmedizin“). Dabei kann die energiereiche gerichtete Strahlung durchaus einen biologisch schädlichen Charakter haben, wenn eine entsprechend hohe Energie (Watt) zu Grunde liegt. Der Gefährdung der Netzhaut gilt besonderes Interesse, da thermische Schäden oft nicht sofort bemerkt werden.
Entsprechend dieser Eigenschaften werden Lasergeräte in 4 Klassen eingeteilt. Die Klassen 1 und 2 beschreiben Geräte, die bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr für das Auge darstellen (z.B. Laserpointer). Die Klassen 3 und 4 beinhalten Lasergeräte, deren Strahlung gefährlich für das Auge ist. Dazu zählen auch alle medizinisch eingesetzten Lasergeräte – von der Low-Level-Lasertherapie (LLLT) bis zum chirurgischen Laserskapell.
Der Gesetzgeber regelt dies in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV). Bei der Inbetriebnahme eines Lasers der Klasse 3 und 4 muss ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden – sofern der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderliche Fachkenntnis verfügt (§5(2) OStrV).
Unabhängig von der gesetzlichen Regelung, bietet sich die Schulung zum Arbeitsschutz vor Ort für das gesamte Praxisteam auf alle Fälle an. Optimal in Kombination mit der Einweisung in die praktische Anwendung des neuen Lasergeräts.
Beim Kauf der Lasermodelle LABpen MED, YAG Laser und VETEO sind Schulung und Einweisung im Preis inklusive. Das beinhaltet im Detail für Sie und Ihre Praxis:
- Schulung zum Thema Arbeitsschutzrichtlinien gemäß OStrV
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
- Einweisung in die Funktionen und die Anwendung des jeweiligen Modells
- Praxisnahe Tipps für den veterinärmedizinischen Alltag
- Lasertherapie: Befähigung von TMFA zur Durchführung der Behandlung nach Therapieplan
- Schriftliche Bestätigung der Teilnahme
- Seminar findet in Ihrer Tierarztpraxis /-klinik vor Ort statt